FAQ

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Hier findest du häufig gestellte Fragen zur Kampagne.

Wenn du eine Frage hast, die hier nicht beantwortet wird, dann kontaktiere uns gerne per E-Mail, auf Social Media oder über eine Telegram-Gruppe!

FAQ zum Grundeinkommen

Unter einem bedingungslosen Grundeinkommen verstehen wir ein Einkommen, das die politische Gemeinschaft bedingungslos jedem ihrer Mitglieder gewährt. Es soll:

  • die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen,

  • einen individuellen Rechtsanspruch darstellen sowie

  • ohne Bedürftigkeitsprüfung und

  • ohne Zwang zu Arbeit oder anderen Gegenleistungen garantiert werden.

Das Grundeinkommen soll dazu beitragen, den individuellen Freiheitsspielraum zu vergrößern, Armut und soziale Notlagen zu beseitigen, sowie die Ent­wick­lungs­chancen jedes Einzelnen und die soziale und kulturelle Situation im Gemein­wesen nachhaltig zu verbessern.

Varianten des Grundeinkommens unterscheiden sich grundsätzlich in der Höhe des Grundeinkommensanspruchs und den Vorschlägen zur Gegenfinanzierung. Mindestens die Hälfte der im Modellversuch getesteten Varianten muss so ausgestaltet sein, dass der
Grundeinkommensanspruch für erwachsene Teilnehmende mindestens 1.120 Euro und für minderjährige Teilnehmende mindestens 560 Euro beträgt. Die genaue Höhe werden die Forschungspartner*innen dann festlegen.

Mit dem Modellversuch wollen wir alle Aspekte, die ein Grundeinkommen betreffen, wissenschaftlich begleitet beleuchten. Für eine konkrete Finanzierungsvariante setzen wir uns daher nicht ein - wir wollen die Diskussion darüber eröffnen. 

Was die Höhe angeht, muss ein bedingungsloses Grundeinkommen die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Dabei orientieren wir uns an der Armutsrisikogrenze.

Unser Modellversuch wird das BGE anhand verschiedener Varianten der Negativen Einkommensteuer testen, weil sich diese Form des Grundeinkommens für einen Versuch am besten eignet. Der Anspruch auf das Grundeinkommen wird demnach mit der Einkommensteuerschuld verrechnet: Wer mit seiner Einkommensteuer unter einer bestimmten Grenze liegt, erhält eine Grundeinkommenszahlung; wer darüber liegt, erhält keine oder eine geringere Auszahlung.

Nein. Wir wollen eine Möglichkeit schaffen, Grundeinkommen auszuprobieren und zu erforschen. Dafür nutzen wir die Mittel der Direkten Demokratie, die uns zur Verfügung stehen. Wenn du Grundeinkommen heute schon ausprobieren möchtest, dann unterstütze uns doch bei der Sammlung von Unterschriften und hilf uns, den Druck auf die Politik zu erhöhen!

FAQ zum Volksbegehren

Die Einführung eines Grundeinkommens wäre eine weitreichende Veränderung unseres Sozial-, Wirtschafts- und Steuersystems - sie käme der Einführung eines neuen Gesellschaftsvertrags gleich. Wir möchten, dass sich jede*r Bürger*in in Deutschland dazu eine Meinung bilden und an der Entscheidung mitwirken kann. Und das Wichtigste: Anders als eine Petition ist ein Volksentscheid mit eingereichtem Gesetzentwurf rechtlich bindend. Das heißt, das Land Berlin muss den Modellversuch durchführen, wenn der Volksentscheid das fordert.

Offiziell müssen 7 % der wahlberechtigten Berliner*innen unterschreiben. Das sind ca. 175.000 Menschen. Doch es sind meist bis zu 1/3 der eingereichten Unterschriften ungültig, z.B. aufgrund fehlender Wahlberechtigung. Daher planen wir einen Puffer ein und streben 220.000 Unterschriften an.

Zunächst haben wir einen Gesetzentwurf geschrieben. Dann ging die erste Unterschriftensammlung los, in der wir 20.000 gültige Unterschriften sammeln mussten. Im November 2020 haben wir dieses Ziel erreicht und beim Berliner Senat den „Antrag auf Einleitung eines Volksbegehren“ eingereicht. Anschließend wurden unsere Unterschriften geprüft und der Antrag für zulässig erklärt. Als nächstes musste das Berliner Parlament entscheiden, ob sie unseren Gesetzentwurf annehmen oder ablehnen wollen. Es erfolgte eine Anhörung, bei der wir Fragen zum Gesetz beantworteten. Schließlich wurde bekannt gegeben, dass unser Gesetzentwurf nicht angenommen wird. Dies bedeutet, dass wir 175.000 gültige Unterschriften sammeln müssen. Sind wir erfolgreich, kommt es zum Volksentscheid. Dann dürfen alle wahlberechtigten Berliner*innen abstimmen. Dafür müssen wir einerseits das Quorum erreichen - also genügend Berliner*innen zum abstimmen motivieren - als auch die Mehrheit der Berliner*innen mit einer Zustimmung zum Gesetzentwurf überzeugen.

FAQ Modellversuch

Unser Ziel: 3.500 Menschen nehmen am Modellversuch teil. Es gibt zwei Gruppen, die Versuchsgruppe und die Vergleichsgruppe. Die Menschen in der Versuchsgruppe bekommen für drei Jahre ein Grundeinkommen. Die Mitglieder der Vergleichsgruppe erhalten während dieser Zeit kein Grundeinkommen.

Es gibt unzählige Modelle des Grundeinkommens - und wir möchten gern auch mehrere davon ausprobieren. Welche Varianten getestet und untersucht werden, werden unsere unabhängigen wissenschaftlichen Forschungspartner festlegen - darunter das FRIBIS (Freiburg Institute for Basic Income Studies). So erforschen wir, welche Form von Grundeinkommen am besten für unsere Gesellschaft ist - und erleichtern politische Entscheidungen zum Grundeinkommen.

Über Grundeinkommen müssen wir politisch entscheiden. Wir wollen daher, dass der Modellversuch staatlich und nicht etwa privat aus Spenden fnanziert wird - so sehr uns dieses Engagement auch gefällt. Aktuell gibt es dafür aber noch keine politischen Mehrheiten in den
Parlamenten.

Wir gehen daher den Weg über direkte Demokratie. Das bedeutet: Gemeinsam bringen wir ein Volksbegehren auf den Weg. Wenn genügend Menschen für den Modellversuch unterschreiben, ist das nicht nur ein klares Signal an die Politik, sondern auch ein verbindlicher Handlungsauftrag - das heißt: dann kommt der Modellversuch!

Weil wir fnden, dass es an der Zeit ist, dass die Politik Verantwortung übernimmt. Es ist die Aufgabe der Parlamente und Politiker*innen, unser politisches System so zu gestalten und zu verändert, dass sich die Situation der Bürger*innen verbessert. Es sollte sich nicht länger auf
dem Staus Quo ausgeruht werden, sondern aktiv erforscht werden, welche Alternativen wir haben.

Die Forschung über das Grundeinkommen soll unabhängig und auf höchstem wissenschaftlichem Niveau erfolgen. Daher erfolgt die Planung, Durchführung sowie Auswertung durch ein Forschungsinstitut, das später von der Senatsverwaltung ausgewählt
wird. Forschungspartner können auch mehrere Forschungsinstitute zusammen sein. 

Unser Modellversuch soll möglichst repräsentativ sein. Wir wollen daher einen Querschnitt der Bevölkerung abbilden. Es sollen komplette Haushalte an der Studie teilnehmen (und nicht einzelne Personen aus einem Haushalt). Jede Person im Haushalt hat dabei einen individuellen Anspruch auf Grundeinkommen. Die Teilnahme an der Studie ist dabei freiwillig. Wie genau der Auswahlprozess stattfindet, wird unser Forschungspartner bekannt geben, sobald der Modellversuch auf den Weg gebracht ist.

Die genaue Anrechnung von Einkommen legen die Forschenden fest. Vermutlich wird dabei zwischen zwei Arten von Einkommen unterschieden:

Aufs Grundeinkommen angerechnet werden voraussichtlich Einkommen, die für die Existenzsicherung gedacht sind (z. B. Kindergeld) oder existenzsichernde Sozialleistungen. Man kann also während der Teilnahme am Modellversuch nicht parallel einerseits Grundeinkommen und andererseits ALG II, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter beziehen. Andernfalls könnte man die Wirkung eines BGE, das existenzsichernde Leistungen zum Teil ersetzt, nicht wissenschaftlich erforschen.

Aufs Grundeinkommen nicht angerechnet werden Renten oder Erwerbseinkommen, da sie keine existenzsichernden staatlichen Leistungen sind, sondern Entlohnung für Erwerbsarbeit, Kindererziehungszeiten etc. Allerdings können diese Einkommen je nach Grundeinkommensmodell ggf. einem höheren Steuersatz unterworfen sein als heute.

FAQ zur Sammlung

Das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Wir finden es nicht fair, dass Menschen, die seit Jahren in Deutschland leben und Steuern zahlen nicht unterschreiben dürfen. Daher haben wir die Volksinitiative “Demokratie für alle” mitgegründet, die das ändern will.

Auch das ist so gesetzlich leider vorgeschrieben. Wir finden: Das grenzt viele Menschen aus und erschwert die Unterschriftensammlung. Auch hier setzt sich “Demokratie für alle” für eine Gesetzesänderung ein.

Zuletzt haben wir 2020 Unterschriften gesammelt. Es kann also sein, dass du damals unterschrieben hast. Jetzt brauchen wir deine Unterschrift erneut. Bist du dir nicht sicher, ob du schon unterschrieben hast, unterschreibe nochmal. Doppelte Unterschriften werden von der Verwaltung aussortiert, aber deine Unterschrift bleibt gültig.

Deine Unterschrift wird bei uns im Büro vertraulich gelagert. Die Listen werden dann an das Land Berlin übergeben und von der Verwaltung geprüft. Anschließend werden die Listen vernichtet. Deine Daten werden weder gespeichert noch veröffentlicht.

Nein. Wer später am Modellversuch teilnimmt, wird durch ein Forschungsinstitut definiert und zufällig ausgewählt.